COMPLIANCE

AML- und KYC-Richtlinie

Limitless Sky arbeitet unter den Anforderungen der 5. und 6. EU-Geldwaescherichtlinie sowie der Schweizer FINMA-Regularien. Diese Richtlinie beschreibt die operativen Prozesse.

Kundenidentifikation (KYC)

Vor der ersten Buchung fuehren wir eine formale Kundenidentifikation durch: Vorlage eines gueltigen Ausweisdokuments oder Reisepasses, bei juristischen Personen Handelsregister-Auszug und wirtschaftlich Berechtigter. Die Dokumente werden gemaess GwG-Vorgaben aufbewahrt.

Herkunft der Mittel

Bei Charter-Volumina ab 100.000 EUR pro Buchung oder auffaelligen Transaktionsmustern verlangen wir eine plausible Erklaerung zur Herkunft der Mittel. In begruendeten Faellen zusaetzlich Belege (Kontoauszug, Verkaufsurkunde, Erbschein).

Politisch exponierte Personen (PEP)

Kunden mit PEP-Status werden im Onboarding markiert. Buchungen unterliegen einer verstaerkten Sorgfaltspflicht, inklusive laufender Ueberwachung der Geschaeftsbeziehung.

Meldepflichten

Bei begruendetem Verdacht auf Geldwaesche oder Terrorismusfinanzierung erstatten wir eine Verdachtsmeldung an die zustaendige FIU (Financial Intelligence Unit). Die Meldepflicht besteht unabhaengig von einer laufenden Kundenbeziehung.

Schulung und interne Kontrolle

Alle mit Kundenakquisition und Buchung betrauten Mitarbeitenden absolvieren jaehrliche AML-Schulungen. Interne Audits pruefen die Einhaltung dieser Richtlinie halbjaehrlich.

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